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Erst Hilfe Kurs im Betrieb

Zielgruppe:

  • betriebliche Ersthelfer

  • Alle Interessierte, die Handlungssicherheit im Notfall haben wollen

Alle Betriebe und Unternehmen in Deutschland ab zwei Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer aus- und fortzubilden.

Ziel ist hierbei, alle sachlich, organisatorisch und personell relevante Schritte zur Erstversorgung von Mitarbeitern bei Unfällen zu gewährleisten und einen problemlosen Ablauf der Versorgung gemäß der Rettungskette durchzuführen.

Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, ist zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe (DGUV Vorschrift 1, §26, 2), nötig.
Wer sie absolviert hat, kann als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.

Die Aus- und Fortbildungen sind nur gültig, wenn sie bei einer ermächtigten Stelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) besucht wurden. DeinErsteHilfe ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Wir können die Kurse größtenteils über die BG (Berufsgenossenschaft) abrechnen – dadurch entstehen keine Kosten für Dich. Du kannst Dich gerne direkt zu unseren Erste-Hilfe-Kursen für den Betrieb hier anmelden oder wir kommen zu Dir ins Unternehmen.

Beachte: Die Berufsgenossenschaft informiert nicht über die anstehende Aus- oder Fortbildung deiner Mitarbeiter, dazu bist Du (oder Dein Sicherheitsbeauftragter) verpflichtet.

Möchtest du mehr über die Rolle des Sicherheitsbeauftragten erfahren?
Schaue ganz einfach bei unserem Partner für Arbeitssicherheit vorbei [www.ibs-arbeitssicherheit.de]

Hier kannst Du dich zu unseren Erste-Hilfe-Kursen für den Betrieb anmelden
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